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Nachweise für Finanzierung und Fördermittel (Wohngebäude)

Möchten Sie eine neue Wohnimmobilie bauen oder kaufen, oder planen Sie die Modernisierung/ Erweiterung einer Bestandsimmobilie, so muss dieses Gebäude aus energetischer Sicht die Mindestanforderungen nach der EnEV (Energie-Einsparverordnung) erfüllen.

Soll der Kauf/Bau oder die Modernisierungsmaßnahme über zinsgünstige KfW- Darlehen finanziert werden, oder wollen Sie Zuschüsse der KfW beantragen, muss das Gebäude den Anforderungen der KfW entsprechen. Diese Anforderungen finden sich in den Kriterien der KfW-Effizienzhäuser wieder. Hier werden Wohngebäude nach der Qualität der Gebäudehülle und dem Primärenergieverbrauch bewertet und eingestuft.

Grundsätzlich gelt die Regel:
Je sparsamer und effizienter ein Gebäude ist, desto höher ist der Zuschuss und desto günstiger sind die Darlehenskonditionen.
Beispiel: Bei der Modernisierung von Wohngebäuden gewährt die KfW-Bank derzeit bis zu 20% Zuschuss der förderfähigen Kosten.
Wichtig: Die Anträge müssen vor Beginn/Kauf des Vorhabens gestellt sein.

Oft entscheiden kleine Verbesserungen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik über das Erreichen einer höheren Effizienzstufe und somit über höhere Fördermittel und/oder über günstigere Darlehenskonditionen. Deshalb ist eine äußerst sorgfältige Planung ein wichtiger Garant für das Gelingen Ihres Vorhabens.

Weitere Informationen zu Nachweisen:

Kontakt

EnerSan GbR
Gebäude-Energieberater
Anemonenweg 13
87656 Germaringen

Tel.: 08344 922959
Fax: 08344 922969
E-Mail: info@EnerSan-GbR.de