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Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht?

Seit dem 01.01.2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen Pflicht. Ab dem 01.07.2009 besteht auch für Nicht-Wohngebäude die Ausweispflicht. Der Eigentümer muss auf Verlangen des Miet- oder Kaufinteressenten den Energieausweis vorlegen.
Ausnahme:
Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht befreit

Den Energie-Bedarfsausweis benötigt man bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Außer das Gebäude erreicht mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977. In diesem Fall ist auch der Energie-Verbrauchsausweis zulässig. Alle anderen Bestandsgebäude haben die Wahl zwischen dem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Für Neubauten ist zwingend der Bedarfsausweis erforderlich.

Weitere Informationen zum Energieausweis:

Kontakt

EnerSan GbR
Gebäude-Energieberater
Anemonenweg 13
87656 Germaringen

Tel.: 08344 922959
Fax: 08344 922969
E-Mail: info@EnerSan-GbR.de