Für wen ist der Energieausweis Pflicht?
Für Neubauten muss generell schon seit 2002 ein Energieausweis ausgestellt werden. Dies erfolgt in der Regel über den Architekten oder Bauträger.
Wer ein Gebäude neu Vermieten, Verpachten oder Verkaufen will, benötigt den Energieausweis. Miet- bzw. Kaufinteressenten haben das Recht auf Verlangen den Energieausweis einzusehen. Mieter oder Pächter in einem bestehenden Vertragsverhältnis haben jedoch kein Recht den Energieausweis zu verlangen. Wird das Gebäude selbst bewohnt, dann ist der Energieausweis nicht verpflichtend.
Öffentliche Gebäude mit mehr als 1000m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr wie z.B. Behörden, Schulen, Rathäuser und Krankenhäuser müssen den Energieausweis an einer gut einsehbaren Stelle aushängen. In allen anderen Gebäuden muss der Energieausweis nicht öffentlich zugänglich sein.
Weitere Informationen zum Energieausweis:

