Aufbauend auf der Erfassung und Einstufung der Substanz gibt der Gebäude Energieberater Handlungsempfehlungen zu Energieeinsparmaßnahmen im Bereich des baulichen Wärmeschutzes.
Seit dem 01.07.2009 besteht für alle Wohn- und Nicht-Wohngebäude die „Ausweispflicht“. Wer ein Gebäude vermieten oder verkaufen möchte muss den Gebäude-Energieausweis dem Kauf- oder Mietinteressenten offenlegen.
Nicht immer ist die Erstellung eines umfangreichen Gutachtens notwendig. Manchmal hängt die Entscheidung, sich für den Kauf einer Immobilie zu entscheiden, von Punkten ab, die für den Käufer schwer...
Als Gebäude-Energieberater der BAFA sind der richtige Ansprechpartner wenn es um die Energieberatung, die Energieausweis-Ausstellung und Beratungstätigkeiten im Gebäudebestand geht.
Wir alle werden in den Belangen des Energiesparens immer mehr sensibilisiert. Nicht nur der Klimawandel und der Umweltschutz sondern auch die horrend hohen und immer weiter steigenden Energiepreise zwingen uns, den Verbrauch soweit als möglich zu reduzieren.
Der Gebäude-Energieberater bewertet das Gebäude nach verschiedenen Kriterien wie Gesundheit (Behaglichkeit, Sicherheit..), Ökologie (Klimaverträglichkeit, Nachhaltigkeit..), Ökonomie (Entstehungs-, Erhaltungs-, Betriebskosten..), Juristisch (Ansprüche, Auflagen, Pflichten..), sowie örtlichen und räumlichen Gesichtspunkten.
Mit Ausarbeitung verschiedener Modernisierungsmodelle verbindet der Gebäudeenergieberater den Gebäudebestand mit den Möglichkeiten einer sinnvollen und zeitgemäßen Modernisierung. Mit dem Beratungsbericht liefert der Gebäudeenergieberater ein verständliches und mit Diagrammen veranschaulichtes Dokument, welches sowohl den Gebäudebestand wie auch die Auswirkungen der möglichen Modernisierungsvarianten nach den oben genannten Kriterien bewertet.
Auch bei der Umsetzung der Modernisierung steht Ihnen der Gebäude-Energieberater zur Seite.
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